Vergütung von Führungskräften: „Es kommt darauf an“
Die markgerechte Vergütung von Führungskräften gehört zum Leistungsspektrum der BWI Unternehmensberatung GmbH.
Die letzten Jahre haben die Vergütungspolitik in Österreich durch hohe Kollektivvertragsabschlüsse, einen angespannten Arbeitsmarkt sowie neuen Anforderungen an Gehaltstransparenz stark verändert. Aus diesem Grund hat BWI Mitte 2025 die umfangreichste Gehaltsdaten-Plausibilisierung unserer langen Geschichte durchgeführt und blickt mit dem Gehaltsbarometer 2025/26 nach vorne. Mit real verfügbaren Echtdaten, fundierten statistischen Analysen, Erfahrungen aus Projekten, Plattforminformationen und aktuellen KV-Entwicklungen leiten wir anhand der etablierten BWI-Methodik mit Jobarchitektur und objektiver Funktionsbewertung fundierte Marktfaktoren in Österreich ab.
Die Details stehen unseren bestehenden Kunden mit der webbasierten Softwarelösung „Lohn-Guide“ zur Verfügung. Einige Ankerpunkte und generelle Aussagen bietet der vorliegende BWI-Gehaltsbarometers. Damit erhalten unseren Kunden in Österreich eine aktuelle, fundierte Orientierung zur Gehaltspolitik 2025 und 2026 – praxisnah, marktnah, treffsicher.
Die Echtdaten stammen von Unternehmen, die in Summe ca. 100.000 Beschäftigte repräsentieren. Das entspricht ca. 2,5 % der unselbständig Beschäftigten in Österreich:
Insgesamt greift BWI über die letzten Jahre auf rund 400.000 Echtdaten zurück, auf denen das BWI-Team fundierte Aussagen trifft und die Arbeit weiterentwickelt. Zudem hat BWI mehrere extern verfügbare Gehaltsdaten aufgearbeitet und zur Plausibilisierung der BWI-Methodik mit einbezogen.
Sie erhalten somit mit dem BWI Gehaltsbarometer Einblicke in:
Bestellung BWI-Gehaltsbarometer 2025/26 für Lohn-Guide-Kunden (gratis)
Bestellung BWI-Gehaltsbarometer 2025/26 für Neukunden (EUR 490,00)
Die markgerechte Vergütung von Führungskräften gehört zum Leistungsspektrum der BWI Unternehmensberatung GmbH.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie 2023/970 soll den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen stärken. Sie führt dabei ein Element ein, das wir im österreichischen Arbeitsrecht bisher nicht kennen: Die einzelnen Beschäftigten bekommen ein individuelles Recht, Auskunft über durchschnittliche Entgelthöhen im Unternehmen zu verlangen. Wie sieht dieses Auskunftsrecht genau aus?
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie 2023/970 (ELTR) soll den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen stärken und wird für viele Unternehmen in der Zukunft relevant. Sie bringt nicht nur neue Berichtspflichten für Arbeitgeber und Anforderungen an Gehaltssysteme. Darüber hinaus erhalten mit der Umsetzung der ELTR Bewerber für ausgeschriebene Stellen und aktuell Beschäftigte neue Rechte.
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