Vergütung von Führungskräften: „Es kommt darauf an“
Die markgerechte Vergütung von Führungskräften gehört zum Leistungsspektrum der BWI Unternehmensberatung GmbH.
In den vergangenen Monaten hat sich bei BWI einiges bewegt:
Unsere bewährten Lösungen rund um Gehaltsordnung und Gehaltspolitik wurden erfolgreich in die neue Software „Lohn-Guide“ integriert und ausgerollt. Auch intern haben wir mit einem Generationenwechsel die Weichen für die Zukunft gestellt.
Nun schlagen wir auch räumlich ein neues Kapitel auf: Seit Anfang September begrüßen wir Sie an unserem neuen Standort in der Poststraße 11 in Dornbirn – direkt beim Bahnhof und damit optimal erreichbar.

Wir laden Sie herzlich ein, uns nach kurzer Anmeldung zu besuchen und unser neues Zuhause kennenzulernen. Wir freuen uns auf Sie!
BWI Unternehmensberatung GmbH
Poststraße 11
6850 Dornbirn
E: office@bwi.at
Die markgerechte Vergütung von Führungskräften gehört zum Leistungsspektrum der BWI Unternehmensberatung GmbH.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie 2023/970 soll den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen stärken. Sie führt dabei ein Element ein, das wir im österreichischen Arbeitsrecht bisher nicht kennen: Die einzelnen Beschäftigten bekommen ein individuelles Recht, Auskunft über durchschnittliche Entgelthöhen im Unternehmen zu verlangen. Wie sieht dieses Auskunftsrecht genau aus?
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie 2023/970 (ELTR) soll den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen stärken und wird für viele Unternehmen in der Zukunft relevant. Sie bringt nicht nur neue Berichtspflichten für Arbeitgeber und Anforderungen an Gehaltssysteme. Darüber hinaus erhalten mit der Umsetzung der ELTR Bewerber für ausgeschriebene Stellen und aktuell Beschäftigte neue Rechte.
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