Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltungsverpflichtung

Alle Daten und Informationen, die uns im Zuge unserer Zusammenarbeit überlassen bzw. darauf aufbauend von uns erarbeitet wurden, unterliegen der Geheimhaltungspflicht. BWI verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält. Weiters verpflichtet sich BWI über sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Freischaltung des Lohn-Guide zugegangen sind, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. BWI ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet BWI Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, wenn die BWI Unternehmensberatung GmbH schriftlich entbunden wird, oder wenn der Geheimhaltung unterliegende Tatsachen, Daten oder Informationen ohne Zutun der BWI allgemein bekannt werden, oder der Auftraggeber die der Geheimhaltung unterliegenden Tatsachen, Daten oder Informationen selbst nicht mehr vertraulich behandelt.

Haftungsbeschränkung

BWI haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Kunden beigezogene Dritte zurückgehen. Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von BWI zurückzuführen ist. Sofern BWI das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt BWI diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Jede Haftung für indirekte oder Folgeschäden insbesondere auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Arbeitszeit von Mitarbeiter:innen des Unternehmens oder Dritter oder Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Datenverarbeitung

  1. Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Mitarbeiter:innendaten sowie Gehaltsdaten.
  2. Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Mitarbeiter:innen.
  3. Die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten laut DSGVO wird explizit ausgeschlossen.

 

Pflichten von BWI

  1. BWI verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten.
  2. BWI erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei BWI aufrecht.
  3. BWI erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen).
  4. BWI ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an BWI gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat BWI den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
  5. BWI unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
  6. BWI wird darauf hingewiesen, dass sie für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
  7. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, gemäß der DSGVO-Verpflichtungen, eingeräumt. BWI verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
  8. BWI ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, so zu anonymisieren, dass keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten möglich sind.
  9. BWI hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls sie der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU durchgeführt.

Sub-Auftragsverarbeiter

BWI ist befugt, folgendes Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter (im Sinne der DSGVO) hinzuziehen: Fusonic GmbH, Wirtschaftspark 1, 6840 Götzis.

Pflichten des Kunden

  1. Fälligkeit: Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar nach Erhalt.
  2. Daten: Der Kunde verpflichtet sich, zeitgerecht die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Daten an BWI zu übermitteln.
  3. Vertraulichkeit: Der Kunde darf, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder logischer Teil des Auftragsinhaltes ist, das Beratungsergebnis und die zur Verfügung gestellten Berechnungen, Berechnungsmethoden und Bewertungsmethoden nicht öffentlich wiedergeben oder zugänglich machen oder Dritten zur Verfügung stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Im Fall eines Verstoßes wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des doppelten Auftragswertes sofort fällig.

Gerichtsstand und AGB

Gerichtsstand ist Feldkirch. Soweit oben nicht anders ausgeführt, gelten die AGB der Fachgruppe für Unternehmensberater der Wirtschaftskammer Österreich in der derzeit aktuellen Form.