Vergütung von Führungskräften: „Es kommt darauf an“
Die markgerechte Vergütung von Führungskräften gehört zum Leistungsspektrum der BWI Unternehmensberatung GmbH.
Am 10. Mai 2023 wurde die EU-Lohntransparenz-Richtlinie 2023/970 erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Wer gehofft hatte, das Vorhaben würde noch politisch aufgeweicht oder gestrichen, wird enttäuscht: Die Richtlinie ist gültiges EU-Recht und wird nicht mehr verschwinden. Sie ist verbindlich umzusetzen.
Erstmals müssen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2026 über ihre Entgeltstrukturen berichten. Das ist nicht nur ein formaler Meilenstein – die Inhalte der Richtlinie verlangen tiefgreifende strukturelle Anpassungen. Wer also wartet, verliert wertvolle Zeit.
In Österreich sind die notwendigen gesetzlichen Regelungen noch in Arbeit. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern laufen, doch eine Einigung noch im Jahr 2025 wäre angesichts der aktuellen politischen Lage überraschend. Die dritte Regierungspartei sitzt derzeit noch nicht einmal mit am Tisch.
Trotz ausstehender Umsetzung im nationalen Recht ist bereits klar: Unternehmen müssen sich vorbereiten. Ein zentraler Aspekt ist die Gliederung der Beschäftigten in Gruppen gleichwertiger Arbeit. Während die Arbeitnehmerseite eine betriebliche Lösung mit erzwingbarer Betriebsvereinbarung fordert, möchte die Arbeitgeberseite den Kollektivvertrag mit seinen bestehenden Einstufungen als ausreichend anerkannt wissen. Die Differenz der Positionen zeigt: Hier wird es noch intensive Auseinandersetzungen geben.
Jeder EU-Mitgliedstaat muss eine zuständige Behörde (Art. 29) benennen, an die Unternehmen künftig ihre Berichte zum geschlechterspezifischen Entgeltgefälle – also dem Gender Pay Gap – übermitteln. Diese Berichte werden veröffentlicht. In Österreich ist derzeit unklar, welche Stelle diese Aufgabe übernehmen wird. Klar ist hingegen: Unternehmen werden ein starkes Interesse daran haben, günstige Werte auszuweisen, um Reputationsrisiken zu vermeiden.
Noch völlig offen ist die Frage der Sanktionen. Artikel 23 der Richtlinie verlangt „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“. Es ist zu erwarten, dass hier verhandlungspolitisch hart gerungen wird – zwischen Abschreckung und Verhältnismäßigkeit.
2026 ist nicht mehr fern. Unternehmen sollten das Jahr 2025 aktiv nutzen, um ihre Entgeltstrukturen, Einstufungslogiken und HR-Daten auf die kommenden Anforderungen auszurichten. Auch ohne finalen Gesetzestext lassen sich bereits viele Grundsatzfragen und Strukturen klären und vorbereiten.
Das Team der BWI Unternehmensberatung hält Sie zu den Entwicklungen rund um die Lohntransparenzrichtlinie auf dem Laufenden – und unterstützt Sie gerne gezielt bei der Analyse, Bewertung und Anpassung Ihrer Gehaltssysteme. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder besuchen Sie www.bwi.at für weitere Informationen zu unseren Lösungen.
Die markgerechte Vergütung von Führungskräften gehört zum Leistungsspektrum der BWI Unternehmensberatung GmbH.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie 2023/970 soll den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen stärken. Sie führt dabei ein Element ein, das wir im österreichischen Arbeitsrecht bisher nicht kennen: Die einzelnen Beschäftigten bekommen ein individuelles Recht, Auskunft über durchschnittliche Entgelthöhen im Unternehmen zu verlangen. Wie sieht dieses Auskunftsrecht genau aus?
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie 2023/970 (ELTR) soll den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen stärken und wird für viele Unternehmen in der Zukunft relevant. Sie bringt nicht nur neue Berichtspflichten für Arbeitgeber und Anforderungen an Gehaltssysteme. Darüber hinaus erhalten mit der Umsetzung der ELTR Bewerber für ausgeschriebene Stellen und aktuell Beschäftigte neue Rechte.
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