EU-Lohntransparenz-Richtlinie in Kraft getreten
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie räumt Beschäftigten im privatwirtschaftlichen sowie öffentlichen Bereich u.a. das Recht ein, von ihrem Arbeitgeber zu erfahren, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung verwendet werden. Ebenso wird festgeschrieben, dass Beschäftigte Auskunft über das durchschnittliche Einkommen für gleiche oder gleichwertige Arbeit innerhalb ihres Unternehmens erhalten sollen und wie bei Abweichungen vorzugehen ist. Diese EU-Richtlinie ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten haben nun max. 36 Monate Zeit für die Umsetzung, bevor für mittlere und größere Unternehmen spätestens 2027 erstmalige Berichtspflichten bestehen.
BWI empfiehlt den Unternehmen sich möglichst frühzeitig mit dieser Frage auseinanderzusetzen und sich vorzubereiten. Kund:innen von BWI haben mit der BWI-Methodik einen großen Vorteil: Sie sind schnell in der Lage die Auswirkungen der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie für ihr Unternehmen oder ihre Organisation zu analysieren, sich zielgerichtet vorzubereiten und sich attraktiv am Arbeitsmarkt zu positionieren.
0 Kommentare